Überblick Berufsoberschule (BOS)

 

Der folgende Link führt zur Website "bfbn" (Bayerisches FOSBOS-Netz). Hier erfahren Sie alles Wichtige und Interessante zum Thema Berufsoberschule: die Aufnahmevoraussetzungen, die verschiedenen Ausbildungsrichtungen, die Unterrichtsfächer, die möglichen Abschlüsse, die Probezeit, die Brückenangebote sowie die Schulodnung.

screenshot bfbn

 

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Im Detail: Aufnahme in die Berufsoberschule (BOS)

Voraussetzungen

In die BOS wird aufgenommen, wer ...

a) eine berufliche Vorbildung nachweisen kann, d.h.

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung
  • eine Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes (technisch oder nicht-technisch)
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit,

und
b) einen der folgenden mittleren Schulabschlüsse vorweisen kann

  • den Abschluss einer Realschule
  • den Abschluss einer mind. dreijährigen Wirtschaftsschule
  • den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss ("Quabi")
  • den mittleren Schulabschluss der Berufs- oder Berufsfachschule
  • die Fachschulreife einer bayerischen Berufsschule
  • den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule/Mittelschule
  • die Oberstufenreife eines Gymnasiums
  • die bestandene "Besondere Prüfung" am Gymnasium
  • oder ein anderes Zeugnis, das vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus allgemein oder im Einzelfall als mittlerer Schulabschluss anerkannt wird

und
c) im Zeugnis der mittleren Reife einen bestimmten Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erreicht hat, und zwar:

  • falls das Zeugnis der mittleren Reife vor 2001 ausgestellt ist: mindestens 3,7
  • falls das Zeugnis der mittleren Reife ab 2001 ausgestellt ist: mindestens 3,5.
  • Für Bewerber/innen mit der Oberstufenreife des Gymnasiums entfällt der Notenschnitt.

Falls die erforderlichen Notendurchschnitte nicht erreicht sind oder im Zeugnis der mittleren Reife in den genannten Fächern eine Note nicht vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung bzw. Feststellungsprüfung (Zeitpunkt Ende Juli).

Der endgültige Verbleib an der BOS ist weiterhin davon abhängig, ob die Schülerin bzw. der Schüler die Probezeit besteht, die in der Regel bis 15. Dezember geht.

Bei längerer Unterbrechung der Schulzeit durch eine berufliche Tätigkeit, bei bestimmten Arten mittlerer Schulabschlüsse (Wirtschaftsschule, Mittelschule, Berufschule) oder ungünstiger Notenlage empfehlen wir dringend den Besuch des Vorkurses oder der Vorklasse.
Weitere Informationen hierzu siehe Menüauswahl "Vorkurs/-klasse"!